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   VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 203/11   

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https://dejure.org/2011,5691
VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 203/11 (https://dejure.org/2011,5691)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.11.2011 - 7 A 203/11 (https://dejure.org/2011,5691)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. November 2011 - 7 A 203/11 (https://dejure.org/2011,5691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine wirksame Gründung des Wasser- u. Bodenverbandes Lahn-Dill und Umgebung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gießen, 16.12.2010 - 8 K 4470/08

    Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 203/11
    Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 16. Oktober 2010 - 8 K 4470/08.GI wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. Dezember 2010 - 8 K 4470/08.GI - der Klage stattgegeben und die Berufung gegen sein Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 16. Dezember 2010 - 8 K 4470/08.GI - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    33 Das der Anfechtungsklage des Klägers stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 16. Dezember 2010 - 8 K 4470/08.GI - weist im Ergebnis keine Rechtsfehler auf.

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 203/11
    Besteht - wie im Recht der Wasser- und Bodenverbände - keine eine solche Berechtigung vorsehende Regelung, bewendet es dabei, dass nur der wirksam entstandene Wasser- und Bodenverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts existiert und über Hoheitsrechte verfügt (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 25. Februar 2004 - 4 KO 703/01 - juris Rdnr. 55; Kollhosser, NJW 1997, 3265, 3266, 3270).
  • BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62

    Plan eines Wasserverbandes als Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 203/11
    Durch diese Satzungsregelung wird der verbandliche Wirkungskreis nicht - wie es § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG erfordert - eindeutig und klar in der Satzung selbst festgelegt (vgl. zum Erfordernis der Bestimmung des Verbandsgebiets in der Satzung: BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG IV C 22.63 - BVerwGE 18, 318 [322]; Rapsch, a. a. O., Rdnr. 72 m. Fn. 59; Reinhardt/Hasche, a. a. O., § 6 Rdnr. 18).
  • BVerwG, 29.05.1964 - IV C 22.63

    Heranziehung zu Beiträgen des Sielverbandes - Beitragsregelung nach dem so

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 203/11
    Durch diese Satzungsregelung wird der verbandliche Wirkungskreis nicht - wie es § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG erfordert - eindeutig und klar in der Satzung selbst festgelegt (vgl. zum Erfordernis der Bestimmung des Verbandsgebiets in der Satzung: BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG IV C 22.63 - BVerwGE 18, 318 [322]; Rapsch, a. a. O., Rdnr. 72 m. Fn. 59; Reinhardt/Hasche, a. a. O., § 6 Rdnr. 18).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 7 C 18.16

    Altverband; Beitrag; Festlegung des Verbandsgebietes; Gesamtnichtigkeit;

    Die unwirksame Festlegung des Verbandsgebietes in der Satzung eines Altverbandes im Sinne des § 79 Wasserverbandsgesetzes führt nicht zur Gesamtnichtigkeit der Satzung des Verbandes (Abgrenzung zu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 - juris Rn. 38 ff. und - 7 A 203/11 - juris Rn. 44 sowie im Anschluss BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 7 B 9. und 10.12 - juris).
  • BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23

    Wirksamkeit der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz errichteten Verbandes

    Nachdem die Gründungssatzung des NDV aus dem Jahr 1998 gegen das Erfordernis der Bestimmtheit des Verbandsgebietes nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG verstößt, fehlt es an der öffentlichen Bekanntmachung einer den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Gründungssatzung nach § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 WVG als Voraussetzung eines gesetzmäßigen Errichtungsverfahrens und somit der Entstehung des Verbandes als einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (vgl. HessVGH, Urteile vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 - juris Rn. 40 und - 7 A 203/11 - juris Rn. 46; sowie im Anschluss BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 7 B 10.12 - juris Rn. 13 und - 7 B 9.12 - juris Rn. 12).
  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 16/22

    Vertragsarztrecht

    Die hiesige Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten in parallel gelagerten Situationen, z.B. des Abgabenrechts, wenn wegen Satzungsmängeln Abgabenbescheide aufgehoben werden (beispielhaft: Hessischer VGH, Urteil vom 11. November 2011 - 7 A 203/11 BeckRS 2011, 55818).
  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 36/21

    Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen

    Die hiesige Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten in parallel gelagerten Situationen, z.B. des Abgabenrechts, wenn wegen Satzungsmängeln Abgabenbescheide aufgehoben werden (beispielhaft: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. November 2011 - 7 A 203/11 BeckRS 2011, 55818).
  • VG Gießen, 05.02.2014 - 8 K 2771/13

    Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof führte in zwei Urteilen vom 11.11.2011, Az. 7 A 2465/10 und 7 A 203/11, aus, der Kläger existiere wegen Gründungsmängel nicht als eine mit Hoheitsrechten ausgestattete Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    Dass der Kläger - wie in den Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.11.2011 (7 A 2465/10 -, LKRZ 2011, 100 ff., und 7 A 203/11, juris) ausgeführt wurde -, wegen Gründungsfehlern im Errichtungsverfahren als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht wirksam entstanden ist und deshalb über keine Hoheitsrechte verfügt, steht dem nicht entgegen.

  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22

    Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen

    Die hiesige Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten in parallel gelagerten Situationen, z.B. des Abgabenrechts, wenn wegen Satzungsmängeln Abgabenbescheide aufgehoben werden (beispielhaft: Hessischer VGH, Urteil vom 11. November 2011 - 7 A 203/11 BeckRS 2011, 55818).
  • LSG Hessen, 25.01.2023 - L 4 KA 17/22

    Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen

    Die hiesige Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten in parallel gelagerten Situationen, z.B. des Abgabenrechts, wenn wegen Satzungsmängeln Abgabenbescheide aufgehoben werden (beispielhaft: Hessischer VGH, Urteil vom 11. November 2011 - 7 A 203/11 -, BeckRS 2011, 55818).
  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 20/22

    Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen

    Die hiesige Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten in parallel gelagerten Situationen, z.B. des Abgabenrechts, wenn wegen Satzungsmängeln Abgabenbescheide aufgehoben werden (beispielhaft: Hessischer VGH, Urteil vom 11. November 2011 - 7 A 203/11 BeckRS 2011, 55818).
  • LG Gießen, 14.08.2012 - 2 O 300/12

    Aktivlegitimation des nicht rechtsfähigen Vereins; Aufrechnung zivilrechtlicher

    Seit 2011 entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof - so in Urteilen vom 11.11.2011 (Az.: 7 A 203/11, hier Anlage K 6 = Bl. 28 ff. d. A.) und vom 29.05.2012 (Az.: 7 A 1836/11; hier Bl. 76 ff. d. A.) -, dass der Kläger wegen formeller Gründungsmängel als öffentlich-rechtliche Körperschaft niemals existent war und verneinte darüber hinaus jegliche Mitgliedschaft der Beklagten beim Kläger.
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